Ein Ehepaar aus der Genfer Gemeinde Genthod ist mit seiner Beschwerde gegen den Bau eines Mehrfamilienhauses auf dem Nachbargrundstück vor dem Bundesgericht gescheitert. Das geplante dreistöckige Wohngebäude mit sechs Wohnungen und einer Tiefgarage hatte bereits alle kantonalen Instanzen passiert, bevor die Nachbarn vor das höchste Schweizer Gericht zogen. Das Bundesgericht bestätigte nun die Baubewilligung und wies sämtliche Einwände der Beschwerdeführer zurück.
Im Zentrum des Streits stand unter anderem die Frage, ob die Architekturkommission ihre anfängliche Ablehnung des Projekts zu Recht revidiert hatte. Die Kommission hatte zunächst mehrere Einwände geäussert, insbesondere bezüglich des Bauvolumens, der Terrassen und der Garagenrampe. Nach Anpassungen des Projekts, darunter eine Verkleinerung des Attikageschosses und Änderungen an den Fassaden, erteilte sie jedoch ein positives Gutachten. Die Nachbarn kritisierten diese Kehrtwende als unverständlich, da die Grundstruktur des Gebäudes unverändert geblieben sei.
Das Bundesgericht befand jedoch, dass die Bauherren auf die Kritik angemessen reagiert hatten und die Entscheidung der Architekturkommission nachvollziehbar begründet war. Auch weitere Einwände der Nachbarn wurden abgewiesen: Die Zufahrtsstrasse sei für die zu erwartende Verkehrszunahme ausreichend dimensioniert, die Anforderungen des Brandschutzes würden eingehalten, und die Anzahl der Parkplätze – einer pro Wohnung – entspreche den kommunalen Vorgaben. Das Gericht sah keinen Grund zur Annahme, dass die Auflagen der Baubewilligung nicht eingehalten würden, und bestätigte die Entscheidung der Vorinstanzen vollumfänglich.