Der Fall dreht sich um einen Architekten, der 1992 eine eigene Firma gründete. Diese war 1997 in einen folgenschweren Bauunfall verwickelt, als bei Aushubarbeiten Risse in Nachbargebäuden auftraten und ein Haus evakuiert werden musste. Nach einem jahrelangen Zivilprozess wurde die Firma des Architekten 2012 für haftbar erklärt. Zwei Versicherungsgesellschaften mussten daraufhin über vier Millionen Franken an die Geschädigten auszahlen und verlangten diese Summe von der Architekturfirma zurück. Als die Firma 2015 in Konkurs ging, erhielten die Versicherungen Verlustscheine in Millionenhöhe.
Das Bundesgericht bestätigt nun, dass der Architekt zwischen 2012 und 2015 systematisch Firmengelder veruntreute, um sie dem Zugriff der Gläubiger zu entziehen. Er buchte überhöhte Anwaltskosten ab, transferierte 20'000 Franken auf sein Privatkonto und von dort auf eine neu gegründete Firma, und überwies kurz vor dem Konkurs weitere 26'490 Franken auf sein Privatkonto. Zudem führte er für 2014 und 2015 keine ordnungsgemäße Buchhaltung mehr, was die Aufarbeitung der Finanzsituation durch das Konkursamt erheblich erschwerte.
Die Richter in Lausanne weisen sämtliche Einwände des Architekten zurück. Sie betonen, dass für eine Verurteilung wegen Vermögensverminderung zum Nachteil der Gläubiger kein konkreter Schaden entstehen muss – die bloße Gefährdung der Gläubigerinteressen genügt. Der Architekt hatte bewusst Firmenvermögen beiseitegeschafft, während er wusste, dass seine Firma für die Millionenschäden haften würde. Das Bundesgericht bestätigt daher die Verurteilung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von fünf Monaten sowie einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 30 Franken.