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2025-10-24
Vater missbrauchte seine Kinder: Bundesgericht bestätigt Strafe
Ein Genfer Vater wurde wegen schweren sexuellen Missbrauchs seiner beiden Kinder zu acht Jahren Gefängnis verurteilt. Das Bundesgericht hat nun seine Beschwerde gegen das Urteil vollständig abgewiesen.
Urteil publiziert am: 2025-10-24

Der Fall erschütterte Genf: Ein 53-jähriger Vater wurde schuldig gesprochen, seine beiden Kinder im Alter von vier und sechs Jahren sexuell missbraucht zu haben. Die Taten, die zwischen 2021 und 2022 in der Familienwohnung stattfanden, umfassten unter anderem Vergewaltigung, Nötigung zu oralen Handlungen und andere erniedrigende sexuelle Praktiken. Das Genfer Strafgericht verurteilte den Mann zu acht Jahren Gefängnis, einer Geldstrafe sowie einem lebenslangen Berufsverbot für Tätigkeiten mit Minderjährigen und weiteren Schutzmaßnahmen.

Der Fall kam ans Licht, als der vierjährige Sohn in der Kindertagesstätte auffälliges Verhalten zeigte und spontan von sexuellen Handlungen mit seinem Vater berichtete. Nach ersten Anhörungen wurden die Kinder in einem Heim untergebracht, wo sie sich gegenüber Betreuern und Lehrern weiter öffneten. Eine forensische Glaubhaftigkeitsanalyse bewertete ihre Aussagen als "eher glaubhaft". Besonders belastend waren die detaillierten Schilderungen der Tochter, die laut Gericht zu spezifisch waren, um von einem Kind erfunden worden zu sein.

Der Verurteilte versuchte vor Bundesgericht, die Zeugenaussagen vom Hörensagen anzufechten und argumentierte, dass nur die direkt in den polizeilichen Befragungen gemachten Aussagen der Kinder berücksichtigt werden sollten. Das Bundesgericht wies diese Argumentation zurück und betonte, dass die schrittweise Offenbarung der Missbrauchserfahrungen typisch sei. Die Richter erklärten, dass die Kinder sich erst mit zeitlichem Abstand und nach Aufbau von Vertrauensbeziehungen zu ihren Betreuern vollständig öffnen konnten.

Das Bundesgericht bestätigte somit das Urteil in vollem Umfang und wies die Beschwerde ab. Neben der Haftstrafe muss der Mann jedem seiner Kinder 30.000 Franken Schmerzensgeld zahlen und darf für fünf Jahre keinen Kontakt zu ihnen haben. Das Gericht ordnete zudem eine ambulante Behandlung an.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-10-24
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Urteilsnummer: 6B_613/2025