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2025-10-24
Nach 60 Jahren in der Schweiz: Frau verliert Niederlassungsbewilligung
Eine italienische Staatsbürgerin, die seit ihrer Geburt in der Schweiz lebt, muss ihre Niederlassungsbewilligung gegen eine befristete Aufenthaltsbewilligung eintauschen. Das Bundesgericht bestätigte den Entscheid der Tessiner Behörden, da die Frau seit Jahren von Sozialhilfe abhängig ist und erhebliche Schulden angehäuft hat.
Urteil publiziert am: 2025-10-24

Das Bundesgericht hat die Beschwerde einer 60-jährigen Italienerin abgewiesen, die gegen den Entzug ihrer Niederlassungsbewilligung gekämpft hatte. Die Frau, die seit ihrer Geburt in der Schweiz lebt, muss nun mit einer auf zwölf Monate befristeten Aufenthaltsbewilligung vorlieb nehmen, die an strenge Auflagen geknüpft ist. Die Tessiner Behörden hatten diesen Schritt damit begründet, dass die Frau seit 2002 keiner geregelten Arbeit mehr nachgehe und seit 2007 kontinuierlich von der Sozialhilfe abhängig sei. Bis zum Zeitpunkt des Urteils hatte sie Sozialhilfeleistungen von über 415'000 Franken bezogen und zusätzlich private Schulden von rund 40'000 Franken angehäuft.

Das Bundesgericht stützte die Einschätzung der kantonalen Instanzen, wonach bei der Frau ein erhebliches Integrationsdefizit vorliege. Besonders ihre finanzielle Situation und die anhaltende Abhängigkeit von staatlicher Unterstützung wurden als problematisch eingestuft. Zwar habe sie begonnen, ihre privaten Schulden zurückzuzahlen, doch sei nicht absehbar, dass sie sich in absehbarer Zeit aus ihrer finanziellen Notlage befreien könne. Die Richter betonten, dass für eine erfolgreiche Integration wesentlich sei, dass eine ausländische Person für ihren eigenen Lebensunterhalt aufkommen könne und nicht über längere Zeit von der Sozialhilfe abhängig sei.

Die Umwandlung in eine befristete Aufenthaltsbewilligung wurde als verhältnismäßige Maßnahme beurteilt, zumal die Frau nicht aus der Schweiz ausgewiesen wird. Die neuen Auflagen verpflichten sie, an Weiterbildungsprogrammen teilzunehmen, aktiv nach Arbeit zu suchen und monatlich mindestens zehn Bewerbungen einzureichen. Zudem muss sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten ihre Schuldensituation bereinigen. Sollte sie diese Bedingungen nicht erfüllen, droht ihr der Verlust der Aufenthaltsbewilligung. Bei Erfüllung der Auflagen und erfolgreicher Integration kann sie frühestens nach fünf Jahren wieder eine Niederlassungsbewilligung beantragen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-10-24
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 2C_485/2025