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2025-10-24
Schweizer Gericht bestätigt Ausweisung von homosexuellem Kosovaren
Ein homosexueller Mann aus dem Kosovo hat vor dem Bundesgericht den Kampf um sein Aufenthaltsrecht in der Schweiz verloren. Die Richter sahen keinen Grund, weshalb seine Rückkehr in die Heimat unzumutbar sein sollte.
Urteil publiziert am: 2025-10-24

Ein kosovarischer Staatsbürger, der 2018 mit einem Schweizer eine eingetragene Partnerschaft eingegangen war und dadurch eine Aufenthaltsbewilligung erhalten hatte, muss die Schweiz verlassen. Das Bundesgericht hat in seinem Urteil vom 3. Oktober 2025 eine Beschwerde des Mannes gegen die Nichtverlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung abgewiesen. Die Partnerschaft war bereits 2021 nach weniger als drei Jahren aufgelöst worden, wodurch die Grundlage für seinen Aufenthalt in der Schweiz entfallen war.

Der Kosovare hatte argumentiert, dass er als homosexueller Mann in seinem Heimatland mit Diskriminierung und gesellschaftlicher Ausgrenzung rechnen müsse und seine soziale Wiedereingliederung stark gefährdet sei. Er verwies darauf, dass im Kosovo ein Gesetzesentwurf zu gleichgeschlechtlichen Partnerschaften vom Parlament abgelehnt worden sei und die Gesellschaft homophob eingestellt sei. Das Bundesgericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht und stellte fest, dass Homosexualität im Kosovo nicht illegal sei und die kosovarische Verfassung sogar ausdrücklich Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung verbiete.

Die Richter betonten zudem, dass der Mann keine konkreten Beweise dafür vorgelegt habe, dass er bei einer Rückkehr tatsächlich unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung ausgesetzt wäre. Er habe auch nicht dargelegt, dass er während seiner mehrfachen Heimatbesuche seit seinem Umzug in die Schweiz Probleme wegen seiner sexuellen Orientierung gehabt hätte. Die bloße Behauptung, dass er seine Homosexualität im Kosovo nicht offen leben könne, reiche nicht aus, um einen schwerwiegenden persönlichen Härtefall zu begründen, der einen weiteren Aufenthalt in der Schweiz rechtfertigen würde.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-10-24
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Urteilsnummer: 2C_490/2025