Ein Ehepaar aus der Gemeinde U. im Kanton Graubünden beantragte im September 2024 bei der örtlichen Schulkommission einen Urlaub für ihre beiden schulpflichtigen Kinder. Der Vater hatte von seinem Arbeitgeber ein achtwöchiges Sabbatical erhalten und wollte diese "einmalige Möglichkeit" nutzen, um mit der gesamten Familie in die USA und weitere Länder zu reisen. Konkret beantragten die Eltern eine Befreiung vom Schulunterricht für 15 Tage ab dem 16. Juni 2025.
Die Schulkommission lehnte das Gesuch jedoch ab. Die Eltern zogen den Fall daraufhin durch alle Instanzen – zunächst zum kantonalen Erziehungsdepartement und dann zum Obergericht des Kantons Graubünden. Beide Instanzen bestätigten die Ablehnung. Laut Obergericht besteht kein Rechtsanspruch auf einen zusammenhängenden Urlaub von 15 Tagen, und auch ein Sabbatical rechtfertigt keine automatische Befreiung der Kinder vom Schulunterricht. Die Eltern traten ihre Weltreise dennoch wie geplant am 16. Juni 2025 an.
Das Bundesgericht wies die Beschwerde der Eltern nun ebenfalls ab. Es stellte fest, dass die Beschwerdeführer kein aktuelles Interesse an der Beurteilung mehr hätten, da der beantragte Urlaubszeitraum bereits verstrichen sei und die Reise trotz Ablehnung stattgefunden habe. Zudem bemängelte das Gericht, dass die Eltern nicht substanziiert darlegen konnten, inwiefern die Vorinstanzen das kantonale und kommunale Recht willkürlich angewendet hätten. Die Argumentation der Eltern, dass andere Gemeinden großzügigere Regelungen hätten, ließ das Bundesgericht nicht gelten, da die Gemeindeautonomie unterschiedliche Handhabungen erlaube.