Am 4. August 2025 hatte ein Sportler beim Bundesgericht Beschwerde gegen eine Entscheidung des Internationalen Sportgerichtshofs TAS vom 3. Juli 2025 eingereicht. Der Streit betraf eine Auseinandersetzung zwischen dem Sportler und einer anderen Partei, deren Details im Gerichtsbeschluss nicht näher ausgeführt werden.
Ende September 2025 informierte der Anwalt des Sportlers das Bundesgericht, dass sein Mandant die Beschwerde zurückziehe. Als Grund wurde eine aussergerichtliche Einigung zwischen den Streitparteien genannt. Die Beteiligten konnten offenbar eine für beide Seiten akzeptable Lösung finden, die den weiteren Rechtsweg überflüssig machte.
Das Bundesgericht hat den Rückzug der Beschwerde zur Kenntnis genommen und die Sache von der Geschäftsliste gestrichen. Die reduzierten Gerichtskosten in Höhe von 1'000 Franken wurden dem Sportler auferlegt. Auf die Zusprechung einer Entschädigung an die Gegenpartei wurde verzichtet, wie es das Bundesgerichtsgesetz in solchen Fällen vorsieht.