Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines nierentransplantierten Mannes gegen die Verweigerung seiner Niederlassungsbewilligung abgewiesen. Der Mann hatte ursprünglich gegen einen Entscheid der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern vom September 2022 Beschwerde beim kantonalen Verwaltungsgericht eingelegt, die jedoch wegen Fristversäumnis abgewiesen wurde. Sein damaliges Gesuch um Wiederherstellung der Beschwerdefrist wurde ebenfalls abgelehnt.
Fast drei Jahre nach dem ursprünglichen Entscheid, im Oktober 2025, wandte sich der Mann an das Bundesgericht und beantragte die Aufhebung des Urteils des Verwaltungsgerichts. Er forderte die Wiederherstellung der Beschwerdefrist und die Rückweisung der Sache zur materiellen Prüfung. Als Begründung für die verspätete Einreichung führte er seine chronische Nierenerkrankung nach einer Transplantation im Jahr 2020 an, aufgrund derer er dauerhaft auf Immunsuppressiva und ärztliche Betreuung angewiesen sei.
Das Bundesgericht stellte fest, dass die Beschwerde klar verspätet eingereicht wurde, da die gesetzliche Beschwerdefrist von 30 Tagen nach Eröffnung des Urteils längst abgelaufen war. Für eine Wiederherstellung der Frist konnte der Mann nicht glaubhaft darlegen, inwiefern ihn seine Erkrankung daran gehindert haben sollte, rechtzeitig zu handeln oder eine Drittperson damit zu beauftragen. Es fehlten jegliche Belege dafür, dass er aufgrund seiner Krankheit über zwei Jahre lang an der fristgerechten Einreichung gehindert gewesen sei. Das Bundesgericht wies daher sowohl das Gesuch um Fristwiederherstellung als auch die Beschwerde selbst ab.