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2025-10-24
Rettungsversuch gescheitert: Firma kann Konkurs nicht abwenden
Eine Aktiengesellschaft scheitert mit ihrem Versuch, einen drohenden Konkurs durch eine nachträgliche Klage aufzuhalten. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab, weil die Firma die Entscheidungsgründe der Vorinstanz nicht ausreichend entkräften konnte.
Urteil publiziert am: 2025-10-24

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen die Abweisung eines Gesuchs um vorsorgliche Massnahmen zur Sistierung eines Konkursverfahrens abgewiesen. Eine Aktiengesellschaft hatte versucht, nach Erhalt der Konkursandrohung durch das Betreibungsamt Weinfelden das drohende Konkursverfahren mit einer nachträglich eingereichten Aberkennungsklage zu stoppen. Nachdem sowohl das Bezirksgericht Weinfelden als auch das Thurgauer Obergericht ihre Beschwerden abgewiesen hatten, wandte sich die Firma an das Bundesgericht.

Das Obergericht hatte in seiner Begründung festgehalten, dass bei provisorischer Betrachtung die Konkursandrohung weder gesetzeswidrig noch unangemessen erscheine. Zudem stellte es in Frage, ob die Frist zur Einreichung der Aberkennungsklage zum Zeitpunkt der Konkursandrohung nicht bereits abgelaufen gewesen sei. Die Firma hatte ihre Klage erst am 11. September 2025 eingereicht, während die Konkursandrohung bereits am 7. August 2025 erfolgt war.

Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein, da die Firma in ihrer Eingabe die Erwägungen des Obergerichts nicht im Detail widerlegt hatte. Obwohl die Beschwerdeführerin verschiedene Verfassungsverletzungen geltend machte, erfüllte ihre Begründung nicht die strengen Anforderungen des Bundesgerichts. Insbesondere legte sie nicht dar, weshalb das Obergericht eine weitergehende Interessenabwägung hätte vornehmen müssen. Die Gerichtskosten von 1'000 Franken wurden der Firma auferlegt, die nun dem Konkursverfahren entgegensieht.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-10-24
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Urteilsnummer: 5A_878/2025