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2025-10-27
Bauern geben Kampf gegen Schleppschlauchpflicht auf
Zwei Landwirte aus dem Kanton Schwyz haben ihre Beschwerde gegen die Pflicht zur emissionsarmen Gülleausbringung zurückgezogen. Der Rechtsstreit um eine Ausnahmebewilligung von der sogenannten Schleppschlauchpflicht ist damit beendet.
Urteil publiziert am: 2025-10-27

Der Fall zweier Schwyzer Landwirte, die sich gegen die Pflicht zur emissionsarmen Ausbringung von Gülle mittels Schleppschlauch wehrten, ist nun abgeschlossen. Die Bauern hatten beim Bundesgericht Beschwerde gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Schwyz eingelegt, mit dem ihr Antrag auf eine Ausnahmebewilligung abgelehnt worden war. Ende August 2025 zogen die Landwirte ihre Beschwerde jedoch zurück, womit der juristische Widerstand gegen die Umweltauflagen ein Ende fand.

Die Auseinandersetzung hatte sich über mehrere Instanzen hingezogen. Nachdem das kantonale Amt für Landwirtschaft im Januar 2024 die beantragte Befreiung von der Schleppschlauchpflicht abgelehnt hatte, waren die Landwirte zunächst an den Regierungsrat und anschliessend an das Verwaltungsgericht gelangt. Beide Instanzen wiesen die Beschwerden ab, woraufhin die Bauern im November 2024 das Bundesgericht anriefen. Ihr Antrag auf aufschiebende Wirkung wurde bereits im Dezember 2024 abgewiesen.

Die Schleppschlauchpflicht gilt als wichtige Massnahme im Umweltschutz, da sie die Ammoniakemissionen bei der Gülleausbringung deutlich reduziert. Bei dieser Technik wird die Gülle bodennah durch Schläuche ausgebracht, statt sie wie traditionell üblich zu versprühen, was die Geruchsbelastung mindert und Nährstoffverluste verringert. Ausnahmebewilligungen werden nur unter strengen Voraussetzungen erteilt, etwa bei besonders steilen oder unzugänglichen Flächen, wo der Einsatz der Technik nicht praktikabel ist.

Mit dem Rückzug ihrer Beschwerde müssen die Landwirte die Gerichtskosten von 1'000 Franken unter solidarischer Haftung tragen. Der Fall verdeutlicht die zunehmenden Umweltauflagen in der Landwirtschaft und die Herausforderungen, mit denen Bauern bei der Umsetzung konfrontiert sind. Gleichzeitig zeigt er, dass die behördlichen Entscheide zur Durchsetzung von Umweltschutzstandards in der Landwirtschaft rechtlich gut abgestützt sind und Ausnahmen nur in begründeten Fällen gewährt werden.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-10-27
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 1C_686/2024