Der Bundesgerichtsentscheid bestätigt die Verurteilung eines 65-jährigen Joailliers, der während eines Inventarauftrags bei einer wohlhabenden Kundin zwei wertvolle Diamanten gestohlen hatte. Der spektakulärste Teil der Beute war ein rosafarbener Diamant von 17,48 Karat mit einem Wert von 8,5 Millionen Dollar, den er durch einen wertlosen Quarz ähnlicher Farbe und Größe ersetzte. Zusätzlich entwendete er einen gelben Diamanten von 3,03 Karat im Wert von mehreren hunderttausend Franken.
Das Bundesgericht stützte die Beweisführung der Vorinstanz, die sich hauptsächlich auf ein gerichtliches Gutachten stützte. Dieses hatte anhand von Fotografien nachgewiesen, dass die Fassung des Rings nach dem Inventar verändert worden war. Die Experten stellten fest, dass die Krallen, die den Stein hielten, beim Austausch verbogen wurden – ein deutliches Zeichen für die Manipulation. Der Verurteilte hatte als einziger die nötigen Fachkenntnisse und war während des Inventars allein mit den Schmuckstücken. Er hatte zudem finanzielle Probleme und reiste kurz nach der Tat in Länder, wo er Kontakte in der Diamantenbranche hatte.
Das Bundesgericht bestätigte die dreijährige Freiheitsstrafe, wies den Fall jedoch an die Vorinstanz zurück, um die Möglichkeit einer teilbedingten Strafe zu prüfen. Die Waadtländer Richter hatten nicht alle relevanten Faktoren für eine Prognose berücksichtigt, wie die bisherige Straffreiheit des Verurteilten und seine persönlichen Verhältnisse. Der Verurteilte muss der Geschädigten fast 8 Millionen Franken Schadenersatz zahlen, da die Diamanten nie wieder aufgetaucht sind.