Der Fall zeigt, wie schwierig es sein kann, auf das Vermögen von Personen zuzugreifen, die ihre Geschäfte über Offshore-Gesellschaften abwickeln. Ein in der Schweiz wohnhafter Brite hatte zwei Verträge mit einer englischen Dienstleistungsgesellschaft geschlossen. Später wurden diese Verträge auf seine eigenen Offshore-Gesellschaften auf den Cayman-Inseln übertragen, während er selbst weiterhin die Dienstleistungen in Anspruch nahm. Als die Beziehungen sich verschlechterten und ein Schiedsgericht in London die Offshore-Gesellschaften zur Zahlung von mehreren Millionen verurteilte, wurden diese umgehend liquidiert.
Die englische Gesellschaft versuchte daraufhin, direkt auf das Privatvermögen des Briten in der Schweiz zuzugreifen und erwirkte ein Arrestverfahren. Sie argumentierte, der Geschäftsmann missbrauche die rechtliche Trennung zwischen seiner Person und seinen Gesellschaften, um sich der Zahlung zu entziehen. Das Bundesgericht lehnte diesen Ansatz jedoch ab und bestätigte die Entscheidungen der Vorinstanzen.
Das Gericht betonte, dass die Trennung zwischen einer natürlichen Person und ihren Gesellschaften grundsätzlich zu respektieren sei. Ein "Durchgriff" auf das Privatvermögen sei nur unter sehr strengen Voraussetzungen möglich. Da die englische Gesellschaft bei Vertragsabschluss die Risiken kannte und hätte persönliche Garantien verlangen können, liege kein rechtsmissbräuchliches Verhalten vor. Auch die Tatsache, dass der Geschäftsmann alleiniger wirtschaftlicher Nutznießer der Dienstleistungen war und seine Gesellschaften kurz nach dem Schiedsspruch liquidiert wurden, ändere nichts an dieser Beurteilung.