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2025-10-27
15 Jahre Verfahren: Polizist nach Gewaltvorwurf freigesprochen
Nach einem Vorfall bei einer Polizeikontrolle im Jahr 2009 warf ein Mann drei Polizisten unverhältnismässige Gewalt vor. Das Bundesgericht bestätigt nun den Freispruch eines Beamten, kritisiert aber die überlange Verfahrensdauer.
Urteil publiziert am: 2025-10-27

Im Oktober 2009 eskalierte eine nächtliche Polizeikontrolle in Zürich. Ein Mann mit dunkler Hautfarbe wurde nach Widerstand gegen die Kontrolle festgenommen und trug dabei Verletzungen davon. Er erstattete Anzeige gegen drei Polizeibeamte wegen Amtsmissbrauchs und unverhältnismässiger Gewaltanwendung. Besonders schwerwiegend war der Vorwurf, einer der Polizisten habe ihn minutenlang gewürgt und in Lebensgefahr gebracht.

Die Strafuntersuchung verlief äußerst schleppend. Zweimal stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein, bevor es nach höchstrichterlicher Intervention zur Anklage kam. Erst 2018 – neun Jahre nach dem Vorfall – sprach das Bezirksgericht Zürich alle drei Polizisten frei. Der Kläger zog den Fall ans Obergericht weiter, beschränkte seine Berufung aber auf einen der Polizisten. Auch dieser wurde 2024 freigesprochen.

Das Bundesgericht bestätigt nun diesen Freispruch. Es hält fest, dass keine unverhältnismässige Polizeigewalt nachgewiesen werden konnte. Die Aussagen des Klägers seien widersprüchlich und teilweise übertrieben gewesen. Auch die ärztlichen Befunde hätten keinen Hinweis auf ein lebensbedrohliches Würgen ergeben. Vielmehr sei die Gewaltanwendung eine notwendige Reaktion auf den erheblichen Widerstand des Mannes gewesen, der selbst einen Polizisten gegen eine Wand gedrückt hatte.

Kritisch beurteilt das Bundesgericht jedoch die Verfahrensdauer von insgesamt 16 Jahren. Zwar habe der Kläger durch zahlreiche Eingaben und Ausstandsgesuche selbst zur Verzögerung beigetragen, doch hätten die Behörden den Fall nicht mit der gebotenen Eile untersucht. Diese überlange Dauer stellt laut Bundesgericht eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention dar – ein Mangel, der sich aber nicht mehr korrigieren lässt.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-10-27
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Urteilsnummer: 6B_420/2024