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2025-10-27
Brandstifter bleibt in Haft – Rayonverbot reicht nicht aus
Ein Mann, der wegen Brandstiftung und weiterer Delikte in Untersuchungshaft sitzt, muss dort bleiben. Das Bundesgericht hat entschieden, dass seine psychische Erkrankung eine zu große Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt, um ihn mit bloßen Ersatzmaßnahmen zu entlassen.
Urteil publiziert am: 2025-10-27

Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Mannes abgewiesen, der seine Entlassung aus der Untersuchungshaft forderte. Der Beschuldigte steht unter dringendem Verdacht, eine Brandstiftung sowie zahlreiche weitere Delikte begangen zu haben, darunter versuchte Brandstiftung, Diebstahl, Sachbeschädigung, Drohung und Nötigung. Seit Mai 2025 befindet er sich in Untersuchungshaft, die zuletzt bis Ende Oktober verlängert wurde.

Der Beschuldigte hatte argumentiert, dass ein Kontakt- und Rayonverbot zusammen mit einer ambulanten Behandlung als mildere Maßnahmen ausreichen würden. Das Bundesgericht folgte jedoch der Einschätzung der Vorinstanz, dass diese Ersatzmaßnahmen bei seiner diagnostizierten schweren Verbitterungsstörung nicht ausreichen, um die Öffentlichkeit und insbesondere die betroffene Familie zu schützen. Laut einem psychiatrischen Gutachten klingt diese Störung nicht von selbst ab und erfordert eine langfristige Psychotherapie.

Besonders problematisch ist laut Gericht, dass der Mann bisher keine Einsicht in seine psychische Erkrankung zeigt und frühere Behandlungsangebote nicht wahrgenommen hat. Das Gutachten warnt sogar vor einer möglichen Ausweitung seiner Delikte. Die Richter betonten, dass Ersatzmaßnahmen wie ein Kontakt- und Rayonverbot nur auf dem Willen des Beschuldigten beruhen und keine Echtzeitüberwachung ermöglichen, die ihn effektiv an weiteren Straftaten hindern könnte. Angesichts der Schwere der drohenden Delikte und der ungünstigen Prognose sei die Untersuchungshaft verhältnismäßig und als "ultima ratio" gerechtfertigt.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-10-27
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Urteilsnummer: 7B_987/2025