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2025-10-27
Konkursspiralen und leere Versprechungen: Firma scheitert vor Gericht
Eine Unternehmerin versuchte mit wiederholten Eingaben und widersprüchlichen Zahlungsversprechen ihre Konkurseröffnung abzuwenden. Das Bundesgericht wies ihre Beschwerde ab, da sie ihre angebliche Zahlungsfähigkeit nicht glaubhaft machen konnte.
Urteil publiziert am: 2025-10-27

Nach einem Konkursbegehren durch einen Gläubiger eröffnete das Regionalgericht Emmental-Oberaargau am 24. Juni 2025 den Konkurs über die Firma der Beschwerdeführerin. Nachdem das Berner Obergericht ihre Beschwerde abgewiesen hatte, wandte sich die Unternehmerin mit mehreren teils widersprüchlichen Eingaben an das Bundesgericht. Sie behauptete zunächst, alle Schulden beglichen zu haben, räumte später jedoch ein, dass noch offene Forderungen bestünden. Zudem versuchte sie durch Hinweise auf angeblich eingehende Kundenzahlungen und ein neues Projekt ihre Zahlungsfähigkeit zu belegen.

Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein, da die Unternehmerin keine hinreichende Begründung lieferte. Sie zeigte nicht auf, inwiefern das Obergericht bei der Beurteilung ihrer Zahlungsfähigkeit den Sachverhalt falsch festgestellt oder Recht verletzt haben sollte. Das Gericht verwies darauf, dass neue Tatsachen und Beweismittel im Beschwerdeverfahren nicht berücksichtigt werden können. Die Unternehmerin könne vor Bundesgericht nicht nachholen, was sie vor der Vorinstanz zu behaupten und zu belegen versäumt hatte.

Die Gerichtskosten von 2'000 Franken wurden der Unternehmerin auferlegt. Bemerkenswert ist, dass das Bundesgericht während des Verfahrens zwischenzeitlich eine Kontenfreigabe anordnen musste, damit die Beschwerdeführerin überhaupt den Kostenvorschuss bezahlen konnte. Ihr Versuch, durch mehrere Fristverlängerungen und wiederholte Gesuche um aufschiebende Wirkung Zeit zu gewinnen, blieb letztlich erfolglos. Der Fall zeigt exemplarisch, wie verzweifelte Versuche zur Abwendung eines Konkurses durch unsubstantiierte Behauptungen vor dem höchsten Gericht scheitern.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-10-27
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Urteilsnummer: 5A_743/2025