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2025-10-28
Familiendrama im Tessin: Junge Frauen kämpfen um Schweizer Zukunft
Zwei junge Kosovarinnen scheitern mit ihrem Versuch, zu ihrem Schweizer Vater und ihrer Mutter in die Schweiz nachzuziehen. Das Bundesgericht bestätigt, dass die Voraussetzungen für einen verspäteten Familiennachzug nicht erfüllt sind.
Urteil publiziert am: 2025-10-28

Zwei kosovarische Schwestern, geboren 2002 und 2003, haben einen letzten Versuch unternommen, zu ihrem Schweizer Vater und ihrer Mutter in die Schweiz zu ziehen. Das Bundesgericht hat ihre Beschwerde jedoch abgewiesen und damit die Entscheide des Bundesverwaltungsgerichts und des Staatssekretariats für Migration bestätigt. Die jungen Frauen hatten 2016 im Alter von 12 und 13 Jahren zusammen mit ihrer Mutter ein Gesuch um Familiennachzug gestellt, nachdem ihr Vater bereits seit 1998 in der Schweiz lebte und 2005 eingebürgert worden war. Ihre jüngeren Geschwister durften 2015 in die Schweiz nachziehen, während den beiden älteren Töchtern dies verweigert wurde.

Für einen verspäteten Familiennachzug müssen gemäss Gesetz "wichtige familiäre Gründe" vorliegen. Das Bundesgericht stellte jedoch fest, dass solche Gründe nicht nachgewiesen wurden. Obwohl die Mutter der beiden jungen Frauen 2023 in die Schweiz einreisen durfte, nachdem sie 2018 den Vater geheiratet hatte, reichte dies nicht aus, um auch den Töchtern eine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen. Das Gericht betonte, dass der blosse Wunsch nach Familienzusammenführung keinen ausreichenden Grund darstelle und dass die Töchter zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits volljährig waren.

Ein entscheidender Faktor war zudem, dass die jungen Frauen nicht beweisen konnten, dass sie im Kosovo keine alternative Betreuungsmöglichkeit hatten. Im Gegenteil, aus den Akten ging hervor, dass sie bis zu dessen Tod Ende 2022 bei ihrem Großvater leben konnten, zu einem Zeitpunkt, als beide bereits volljährig waren. Das Bundesgericht folgte der strengen Rechtsprechung, wonach bei verspäteten Familiennachzugsgesuchen die Beweislast für fehlende Alternativen beim Antragsteller liegt und diese Prüfung besonders streng erfolgen muss, wenn die betroffenen Personen bereits ein gewisses Alter erreicht haben und Integrationsschwierigkeiten in der Schweiz zu erwarten sind.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-10-28
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Urteilsnummer: 2C_188/2025