Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Hausarztes abgewiesen, der sich gegen den sofortigen Entzug seiner Berufsausübungsbewilligung wehrte. Der Arzt hatte während der Pandemie mehreren Patienten Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht sowie Dispense von Covid-19-Impfungen und Tests ausgestellt, ohne dass dafür medizinische Gründe dokumentiert waren. Alle drei betroffenen Patienten hatten ihn bei der Erstkonsultation gezielt für diese Dispense aufgesucht – es handelte sich nicht um langjährige Patienten, deren Gesundheitszustand dem Arzt bekannt war.
Besonders schwer wiegt laut Gericht das unkooperative Verhalten des Arztes gegenüber den Aufsichtsbehörden. Er hatte sich mehrfach geweigert, vollständige Patientenakten herauszugeben, und selbst nach einem rechtskräftigen Entscheid nur geschwärzte Dokumente eingereicht. Während des Verfahrens eskalierte der Konflikt: Der Arzt erstattete Strafanzeige gegen sechs Mitarbeitende der Gesundheitsdirektion, informierte auf seiner Website darüber und forderte seine Patienten auf, ebenfalls Anzeige zu erstatten. Zudem bat er seine Patienten um monatliche "Spenden" von 50 Franken.
Das Bundesgericht sieht in diesem Verhalten eine Gefährdung der wirksamen Aufsicht über den Arzt. Es bestätigt, dass die Vertrauenswürdigkeit – eine zentrale Voraussetzung für die Berufsausübungsbewilligung – nicht nur im Verhältnis zu den Patienten, sondern auch gegenüber den Behörden gewährleistet sein muss. Der Arzt kann während des laufenden Verfahrens weiterhin als angestellter Arzt unter Aufsicht arbeiten, darf jedoch nicht mehr in eigener Verantwortung praktizieren. Diese Einschränkung erachtet das Gericht als verhältnismäßig, da der Arzt sein wirtschaftliches Potenzial weiterhin ausschöpfen kann.