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2025-10-28
Walliser in U-Haft: Tödlicher Streit oder tragischer Unfall?
Ein Mann aus dem Wallis bleibt nach dem Tod seiner Partnerin vorerst in Untersuchungshaft. Das Bundesgericht bestätigte die Entscheidung der kantonalen Behörden, die schwere Verdachtsmomente und Fluchtgefahr sehen.
Urteil publiziert am: 2025-10-28

Im Januar 2025 verstarb eine Frau im Unterwallis an schweren Kopfverletzungen. Ihr Partner, ein 31-jähriger Mann mit V-Staatsbürgerschaft und Schweizer Niederlassungsbewilligung, hatte am Vorabend den Notdienst alarmiert, weil seine Partnerin eine Kopfverletzung aufwies und nicht mehr ansprechbar war. Seither befindet er sich in Untersuchungshaft. Das Bundesgericht hat nun seine Beschwerde gegen die weitere Haftverlängerung abgewiesen.

Der Beschuldigte behauptet, seine Partnerin sei von einem Stuhl gestürzt und habe sich den Kopf an Wand und Boden gestoßen. Die Ermittlungsbehörden hingegen stützen sich auf zahlreiche Indizien, die auf häusliche Gewalt hindeuten. Mehrere Angehörige der Verstorbenen berichteten, dass sie wiederholt von Misshandlungen erzählt und sichtbare Verletzungen gehabt habe. Zudem hatte die Frau bereits im Mai 2024 ihren Partner wegen Gewalt angezeigt. Der Obduktionsbericht dokumentierte neben der tödlichen Kopfverletzung zahlreiche frische Prellungen und Abschürfungen am gesamten Körper.

Das Bundesgericht bestätigte, dass die Verdachtsmomente für mindestens schwere Körperverletzung mit Todesfolge ausreichend sind. Auch die Fluchtgefahr wurde bejaht, obwohl der Mann starke Bindungen zur Schweiz hat. Angesichts der drohenden mehrjährigen Freiheitsstrafe, seiner Verbindungen ins Ausland und seines Vorlebens mit vier Vorstrafen sei die Gefahr, dass er sich dem Verfahren entziehen könnte, nicht von der Hand zu weisen. Alternative Maßnahmen wie die Beschlagnahme seiner Ausweisdokumente böten keine ausreichende Sicherheit, da ausländische Behörden neue Papiere ausstellen könnten.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-10-28
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Urteilsnummer: 7B_964/2025