Die E-ID-Abstimmung vom 28. September 2025 endete äusserst knapp mit 50,39 Prozent Ja-Stimmen, während der Kanton Neuenburg die Vorlage mit 52,48 Prozent ablehnte. Ein Ehepaar aus Saint-Blaise reagierte auf das knappe Ergebnis mit einer Beschwerde an die Bundeskanzlei, in der sie eine landesweite Neuauszählung forderten. Als Begründung führten sie statistische Auffälligkeiten zwischen benachbarten Gemeinden sowie die ungewöhnlich späte Bekanntgabe des Abstimmungsresultats an, was ihrer Meinung nach auf mögliche Probleme bei der Auszählung hindeute.
Die Bundeskanzlei leitete die Beschwerde an den Neuenburger Regierungsrat weiter, der sie jedoch für unzulässig erklärte, weil die vorgebrachten Rügen überkantonale Bedeutung hätten und somit ausserhalb seiner Zuständigkeit lägen. Das Ehepaar zog diesen Entscheid ans Bundesgericht weiter und rügte eine Verletzung ihres rechtlichen Gehörs sowie eine Rechtsverweigerung durch den Regierungsrat.
Das Bundesgericht wies die Beschwerde jedoch als unzulässig zurück. Die Richter bemängelten, dass das Ehepaar ihre Beschwerde nicht ausreichend begründet hatte. Insbesondere hätten sie nicht dargelegt, welche Gemeinden konkret von den behaupteten statistischen Auffälligkeiten betroffen seien, und sie hätten auch nicht behauptet, dass der Kanton Neuenburg die Abstimmungsergebnisse verspätet übermittelt habe. Das Gericht sah daher keine ausreichende Grundlage für den Vorwurf der Rechtsverweigerung und der Verletzung des rechtlichen Gehörs durch den Regierungsrat.