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2025-10-28
E-ID-Abstimmung: Wähler scheitert mit Forderung nach Neuauszählung
Nach der hauchdünnen Annahme des E-ID-Gesetzes mit 50,39 Prozent forderte ein Neuenburger Wähler eine landesweite Neuauszählung der Stimmen. Das Bundesgericht wies seine Beschwerde nun als unzureichend begründet zurück.
Urteil publiziert am: 2025-10-28

Am 28. September 2025 wurde das Bundesgesetz über die elektronische Identität und andere elektronische Nachweismittel (E-ID-Gesetz) in einer Volksabstimmung äusserst knapp mit 50,39 Prozent der Stimmen angenommen. Im Kanton Neuenburg wurde die Vorlage hingegen mit 52,48 Prozent abgelehnt. Ein Wähler aus Cortaillod, Cédric Aklin, reichte daraufhin bei der Bundeskanzlei eine Beschwerde ein, in der er eine landesweite Neuauszählung der Stimmen forderte. Er begründete sein Begehren mit statistischen Unstimmigkeiten zwischen benachbarten Gemeinden und einer ungewöhnlichen Verzögerung bei der Bekanntgabe der Resultate.

Die Bundeskanzlei leitete Aklins Beschwerde an den Neuenburger Regierungsrat weiter, der sich für nicht zuständig erklärte, da die Beschwerde überkantonale Aspekte betreffe. Der Wähler gelangte daraufhin an das Bundesgericht und rügte eine Verletzung seines rechtlichen Gehörs sowie eine formelle Rechtsverweigerung. Er forderte, dass der Regierungsrat entweder eine Neuauszählung der Stimmen vornehmen oder einen begründeten Entscheid in der Sache fällen solle.

Das Bundesgericht erklärte die Beschwerde für unzulässig, da sie die erhöhten Begründungsanforderungen nicht erfüllte. Der Beschwerdeführer habe in seinem ursprünglichen Begehren nicht spezifisch den Kanton Neuenburg anvisiert, sondern eine Neuauszählung in allen Kantonen mit "atypischen Abweichungen" gefordert. Zudem habe er weder die betroffenen Nachbargemeinden konkret benannt noch dargelegt, dass Neuenburg seine Abstimmungsergebnisse verspätet übermittelt hätte. Das Gericht kam zum Schluss, dass Aklin nicht ausreichend dargelegt habe, inwiefern der Regierungsrat durch die Nichteintretensentscheidung sein rechtliches Gehör verletzt oder eine Rechtsverweigerung begangen haben sollte.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-10-28
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Urteilsnummer: 1C_606/2025