Symbolbild
Frau muss Gerichtskosten bezahlen – Beschwerde ungenügend begründet
Eine Frau wollte den Erlass von Gerichtskosten in zwei Verfahren erreichen, scheiterte aber vor dem Bundesgericht. Ihre Beschwerde wurde wegen mangelhafter Begründung nicht angenommen.

Eine Frau hatte das Obergericht des Kantons Obwalden um Erlass der Gerichtskosten in zwei verschiedenen Verfahren gebeten. Die Gerichtspräsidentin wies diese Gesuche am 4. November 2025 ab. Daraufhin wandte sich die Frau an das Bundesgericht, um gegen diese Entscheidung vorzugehen.

Das Bundesgericht trat jedoch auf die Beschwerde gar nicht erst ein. Die Richter begründeten dies damit, dass die Eingabe der Frau die gesetzlichen Anforderungen an eine Beschwerde nicht erfüllte. Gemäss den Bundesrichtern mangelte es der Beschwerde an einer hinreichenden Begründung, weshalb sie im vereinfachten Verfahren abgewiesen wurde.

Auch das Gesuch der Frau um unentgeltliche Rechtspflege und Verbeiständung für das Verfahren vor dem Bundesgericht wurde abgelehnt. Die Richter beurteilten ihr Anliegen als aussichtslos. Als Folge muss die Frau die Gerichtskosten von 500 Franken selbst tragen. Eine Parteientschädigung wurde nicht zugesprochen, da dem Beschwerdegegner keine zu entschädigenden Aufwendungen entstanden waren.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 23. January 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 4D_243/2025