Symbolbild
Bundesgericht korrigiert Zustellungsfehler in Strafverfahren
Das Bundesgericht hat einen administrativen Fehler in einem früheren Urteil berichtigt. Die Dokumente wurden fälschlicherweise an Justizbehörden im Kanton Jura statt im Kanton Bern geschickt.

Das Bundesgericht hat einen administrativen Fehler in einem seiner Urteile korrigiert. Bei der Zustellung eines Entscheids vom 18. November 2025 waren die Dokumente irrtümlich an die falschen Behörden geschickt worden. Der Fall betraf einen Mann, dessen Einsprache gegen einen Strafbefehl vom Regionalgericht Berner Jura-Seeland als verspätet eingestuft worden war.

Der Fehler wurde entdeckt, als das Ministerium für öffentliche Angelegenheiten des Kantons Jura, das die Unterlagen erhalten hatte, telefonisch mitteilte, dass es nicht an dem Verfahren beteiligt sei. Tatsächlich hätten die Dokumente an die Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern sowie an das Obergericht des Kantons Bern gehen müssen.

Das Bundesgericht entschied, den Fehler von Amtes wegen zu korrigieren. In seinem Berichtigungsentscheid vom 22. Dezember 2025 änderte das Gericht sowohl die Angaben zum Verfahrensbeteiligten als auch den Zustellungshinweis im Urteilsdispositiv. Zudem ordnete es an, dass Kopien des ursprünglichen Urteils an die korrekten Behörden nachgesendet werden.

Da die Berichtigung von Amtes wegen erfolgte, wurden keine Gerichtskosten oder Entschädigungen festgesetzt. Der Fall zeigt, wie auch bei höchsten Gerichten administrative Fehler vorkommen können, die nachträglich korrigiert werden müssen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 23. January 2026 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 6G_1/2025