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Mann scheitert mit Ausstandsgesuch gegen Thurgauer Oberrichter
Ein Mann wollte einen Vizepräsidenten des Thurgauer Obergerichts vom Verfahren ausschliessen lassen. Das Bundesgericht tritt auf seine Beschwerde nicht ein, weil sie die Anforderungen nicht erfüllt.

Das Obergericht des Kantons Thurgau hatte Ende August 2025 ein Ausstandsgesuch eines Mannes gegen den Vizepräsidenten des Obergerichts abgewiesen. Der Mann hatte verlangt, dass der Richter wegen angeblicher Befangenheit nicht an seinem Fall mitwirken dürfe. Gegen diesen Entscheid reichte er beim Bundesgericht Beschwerde ein.

Das Bundesgericht weist in seinem Urteil darauf hin, dass der Beschwerdeführer sich in seiner "weitschweifigen und systematisch nur schwer verständlichen" Eingabe nicht konkret mit den Gründen auseinandersetzt, die zur Abweisung seines Gesuchs geführt hatten. Stattdessen wiederhole er lediglich pauschale Vorwürfe über angebliche Gesetzesverstöße, ohne diese zu begründen.

Der Mann behauptete unter anderem, es liege eine "unhaltbare und unbegründete Unleserlichkeitsrüge" vor, obwohl seine Eingabe in "maschinengeschriebener Blockschrift" verfasst gewesen sei. Zudem warf er dem Gericht "Falschangaben" vor. Das Bundesgericht stuft diese Kritik als "rein appellatorisch" ein, die sich "in Wiederholungen und unsubstanziierten Vorbringen erschöpft".

Da die Beschwerde die gesetzlichen Begründungsanforderungen nicht erfüllt, trat das Bundesgericht darauf nicht ein. Auch das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde wegen Aussichtslosigkeit der Beschwerde abgewiesen. Die Gerichtskosten von 300 Franken muss der Beschwerdeführer selbst tragen, wobei das Gericht seine finanzielle Lage bei der Bemessung berücksichtigt hat.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 23. January 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 7B_1024/2025