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Mann scheitert mit unklarer Beschwerde gegen Thurgauer Behörden
Ein Mann hat seine Beschwerde gegen eine Entscheidung der Thurgauer Staatsanwaltschaft verloren. Das Bundesgericht trat auf seinen Fall nicht ein, weil die Eingabe zu unklar und unstrukturiert war.

Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Mannes abgewiesen, der sich gegen einen Entscheid des Thurgauer Obergerichts gewehrt hatte. Der Fall begann, als die Staatsanwaltschaft Frauenfeld Ende Juni 2025 beschloss, kein Strafverfahren zu eröffnen. Der Mann legte dagegen Beschwerde ein, doch das Obergericht des Kantons Thurgau trat auf diese nicht ein.

In seiner Beschwerde ans Bundesgericht gelang es dem Mann nicht, seine Argumente klar und nachvollziehbar darzulegen. Laut Bundesgericht war seine Eingabe "weitschweifig und systematisch nur schwer verständlich". Statt sich mit den Gründen des Obergerichts auseinanderzusetzen, habe er lediglich seine eigene Sicht wiederholt und pauschale Vorwürfe erhoben.

Das Bundesgericht kritisierte, dass der Beschwerdeführer angebliche Verstöße gegen Gesetze und verfassungsmäßige Rechte behauptete, ohne diese konkret zu begründen. Eine solche "appellatorische Kritik" genüge den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das Gericht trat deshalb im vereinfachten Verfahren nicht auf die Beschwerde ein und wies auch das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wegen Aussichtslosigkeit ab. Der Mann muss die Gerichtskosten von 300 Franken selbst tragen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 23. January 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 7B_1142/2025