Nach einem Verkehrsunfall im November 2024 warf ein Mann vier Zürcher Kantonspolizisten vor, übermäßig Gewalt gegen ihn angewendet zu haben. Die Staatsanwaltschaft leitete den Fall an das Zürcher Obergericht weiter, das am 3. November 2025 die Ermächtigung zur Strafuntersuchung gegen die Polizisten erteilte.
Der betroffene Mann reichte am 22. Dezember 2025 eine Beschwerde beim Bundesgericht ein. Er begründete die späte Einreichung damit, dass er seit dem 1. November in Polen gewesen sei und zudem eine Autoreparatur für einen Termin beim Strassenverkehrsamt habe durchführen müssen. Den Entscheid habe er erst am 18. Dezember erhalten.
Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein. Es stellte fest, dass der Entscheid laut Sendungsnummer bereits am 7. November 2025 zugestellt worden war, womit die 30-tägige Beschwerdefrist nicht eingehalten wurde. Zudem enthielt die Eingabe weder konkrete Begehren noch eine Begründung. Das Gericht wies auch darauf hin, dass nicht erkennbar sei, inwiefern der Mann durch den Entscheid beschwert sein könnte, da die von ihm ursprünglich gewünschte Ermächtigung zur Untersuchung gegen die Polizisten ja erteilt worden war.