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Frau muss Schulden in Höhe von 27'025 Franken bezahlen
Eine Frau wehrte sich erfolglos gegen eine Betreibung für über 27'000 Franken. Das Bundesgericht wies ihre Beschwerde ab, da sie keine ausreichende Begründung lieferte.

Eine Gläubigerin hatte gegen eine Schuldnerin eine Betreibung für 27'025 Franken eingeleitet. Die Schuldnerin legte zwar Widerspruch ein, doch der zuständige Richter in Mendrisio-Nord wies diesen im Juni 2025 zurück. Auch ihre Beschwerde beim Tessiner Kantonsgericht blieb erfolglos. Das Gericht stellte fest, dass die Frau ihre Einwände gegen die Schuldanerkennung nicht ausreichend begründet hatte.

Die Schuldnerin wandte sich daraufhin an das Bundesgericht. Sie argumentierte unter anderem, dass die Schuldanerkennung kein gültiger Rechtstitel sei und dass der Zahlungsbefehl deshalb ungültig wäre. Zudem beklagte sie, dass sie sich nicht mündlich zum Fall äußern konnte und bestritt, dass es in diesem Verfahren Beweisbeschränkungen geben dürfe.

Das Bundesgericht erklärte ihre Beschwerde jedoch für unzulässig. Bei Streitwerten unter 30'000 Franken sei nur eine subsidiäre Verfassungsbeschwerde möglich, bei der die Verletzung von Verfassungsrechten präzise dargelegt werden müsse. Die Ausführungen der Frau erfüllten diese Anforderungen nicht. Sie habe lediglich ihre eigene Interpretation des Schuldbetreibungsrechts dargelegt, ohne konkret aufzuzeigen, inwiefern die kantonale Entscheidung verfassungswidrig sei. Die Gerichtskosten von 800 Franken wurden der Beschwerdeführerin auferlegt.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 23. January 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 4D_219/2025