Symbolbild
Ehemann muss ins Gefängnis und wird des Landes verwiesen
Ein Mann wurde wegen versuchter schwerer Körperverletzung und weiterer Delikte zu über zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Das Gericht ordnete zudem seine Landesverweisung für neun Jahre an.

Das Kantonsgericht Luzern verurteilte einen Mann wegen mehrerer Straftaten gegen seine Ehefrau. Ihm wurden versuchte schwere Körperverletzung, einfache Körperverletzung, Nötigung und mehrfache Tätlichkeiten gegen seine Ehegattin zur Last gelegt. Das Gericht verhängte eine teilbedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten sowie eine Busse von 500 Franken. Zudem wurde eine neunjährige Landesverweisung angeordnet.

Der Verurteilte hatte bereits 424 Tage in Untersuchungshaft verbracht, die ihm auf die Strafe angerechnet wurden. Das Gericht entschied auch über Zivilforderungen und regelte die Kostenfolgen des Verfahrens. Sowohl der Verurteilte als auch seine Ehefrau versuchten, gegen das Urteil beim Bundesgericht Beschwerde einzulegen.

Das Bundesgericht trat jedoch auf beide Beschwerden nicht ein. Die Ehefrau hatte ihre Beschwerde nicht unterschrieben und reagierte nicht auf die Aufforderung, diesen Mangel zu beheben. Der Ehemann wiederum erfüllte die gesetzlichen Anforderungen an eine Beschwerdebegründung nicht. Er behauptete lediglich pauschal, unschuldig zu sein, und bezeichnete die Strafe sowie die Landesverweisung als unverhältnismässig, ohne sich mit den Erwägungen des Kantonsgerichts auseinanderzusetzen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 23. January 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 6B_874/2025