Der Fall betrifft einen Streit um Unterhaltszahlungen zwischen den Eltern eines 2005 geborenen Sohnes. Gemäß einer Vereinbarung von 2011 musste der Vater monatlich Alimente zahlen, die mit dem Alter des Kindes stufenweise anstiegen - zuletzt 1.000 Franken bis zur Volljährigkeit oder bis zum Ende einer angemessenen Ausbildung. Seit 2021 wurden die Alimente vom Staat vorgestreckt, da der Vater nicht zahlte.
Im August 2021 beantragte der Vater die Einführung einer alternierenden Obhut und forderte, dass stattdessen die Mutter 2.800 Franken monatlich für den Sohn zahlen sollte. Das Bezirksgericht wies den Antrag ab. Während des Berufungsverfahrens wurde der Sohn volljährig, wodurch der Antrag auf alternierende Obhut gegenstandslos wurde. Der Vater änderte daraufhin sein Begehren und forderte die Aufhebung oder Reduzierung seiner Unterhaltspflicht rückwirkend ab Juni 2021.
Das Kantonsgericht lehnte auch diesen Antrag ab, da der Vater keine Beweise für eine Verschlechterung seiner finanziellen Situation vorgelegt und die geforderte Beteiligung der Mutter nicht beziffert hatte. Das Bundesgericht bestätigte diese Entscheidung und erklärte die Beschwerde des Vaters für unzulässig, da sie nicht ausreichend begründet war. Der Vater hatte sich nicht ernsthaft mit den Argumenten des Kantonsgerichts auseinandergesetzt und keine überzeugenden Beweise für seine Behauptungen vorgelegt.
Die Gerichtskosten von 500 Franken wurden dem Vater auferlegt, und sein Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege wurde wegen mangelnder Erfolgsaussichten abgelehnt.