Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Autofahrers abgewiesen, der sich gegen die Umwandlung einer unbezahlten Busse in einen Tag Freiheitsstrafe wehrte. Der Mann hatte gegen Verkehrsregeln verstossen und war zu einer Busse von 100 Franken verurteilt worden. Da er diese nicht bezahlte, wurde die Geldstrafe in einen Tag Gefängnis umgewandelt.
Der Autofahrer hatte zunächst beim Genfer Strafvollzugsgericht und danach bei der kantonalen Berufungskammer Einspruch gegen diese Umwandlung erhoben. Nachdem beide kantonalen Instanzen seine Einwände zurückgewiesen hatten, gelangte er an das Bundesgericht. In seiner Beschwerde bestritt er jedoch lediglich die ursprünglichen Verkehrsverstösse, die zur Busse geführt hatten.
Das Bundesgericht erklärte die Beschwerde für unzulässig, da der Mann keine konkreten rechtlichen Einwände gegen die Umwandlung der Busse in eine Freiheitsstrafe vorgebracht hatte. Nach dem Gesetz müssen Beschwerden klar begründen, inwiefern das angefochtene Urteil Recht verletzt. Da der Autofahrer nicht darlegte, warum die Umwandlung seiner Busse unrechtmässig sein sollte, trat das Bundesgericht auf seine Beschwerde nicht ein. Auch sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde abgelehnt.