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Frau erhält keine Entschädigung nach Sturz über Reinigungsschlauch
Eine Frau stolperte über einen Schlauch bei Kanalreinigungsarbeiten und verletzte sich an der Schulter. Das Bundesgericht bestätigt, dass die Reinigungsfirma nicht für den Unfall haftet.

Im März 2009 stolperte eine Frau über einen Schlauch, der bei Kanalreinigungsarbeiten einer Firma in einer Liegenschaft verwendet wurde. Sie zog sich dabei eine Verletzung der rechten Schulter zu. Zehn Jahre später reichte sie eine Klage ein und forderte 30'000 Franken Schadenersatz.

Das Bundesgericht hat nun die Klage endgültig abgewiesen und bestätigt damit die Urteile der Vorinstanzen. Nach Ansicht des Gerichts hatte die Reinigungsfirma ausreichende Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Die Arbeiten waren durch Warnschilder mit der Aufschrift "Kanalreinigung" gekennzeichnet, und sowohl am Fahrzeug als auch am Anhänger waren Warnblinkanlage und Signallicht eingeschaltet. Der Schlauch lag nicht quer über dem Trottoir, sondern auf einem Haufen, wodurch der Durchgang lediglich verengt wurde.

Das Gericht stellte fest, dass von einem Reinigungsschlauch keine besondere Gefahr ausgeht. Es sei allgemein bekannt, dass sich Schläuche bei Reinigungsarbeiten bewegen können. Die Frau hatte den Schlauch und die Arbeiten wahrgenommen und hätte entsprechend vorsichtig sein müssen. Die Richter betonten, dass die Firma nicht verpflichtet war, einen zusätzlichen Mitarbeiter zur Überwachung des Trottoirs abzustellen oder die Arbeiten bei jedem vorbeigehenden Passanten zu unterbrechen. Die getroffenen Sicherheitsmaßnahmen waren angesichts der geringen Gefahr ausreichend.

Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass die Reinigungsfirma alle zumutbaren Sicherheitsvorkehrungen getroffen hatte und daher nicht für den Unfall haftet. Die Frau muss die Gerichtskosten tragen und der Gegenseite eine Entschädigung zahlen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 26. January 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 4A_321/2025