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EPFL-Mitarbeiter erhält keinen besseren Arbeitszeugnis-Titel
Ein ehemaliger Informatiker der EPFL wollte in seinem Arbeitszeugnis als "Verantwortlicher" statt als "Spezialist" bezeichnet werden. Das Bundesgericht lehnt dies ab.

Ein 1965 geborener Informatiker, der seit 2003 bei der École polytechnique fédérale de Lausanne (EPFL) als Systemspezialist angestellt war, kämpfte um die Formulierung seines Arbeitszeugnisses. Nach mehreren Kündigungen und Wiedereinstellungen verlangte er ein Arbeitszeugnis, das ihn als "Informatikverantwortlichen" statt als "Systemspezialisten" bezeichnen sollte.

Die EPFL hatte dem Mann bereits fünf verschiedene Versionen eines Arbeitszeugnisses ausgestellt, wobei einige seiner Änderungswünsche berücksichtigt wurden. Mit der Berufsbezeichnung blieb er jedoch unzufrieden. Das Bundesverwaltungsgericht hatte in seinem Urteil zwei kleinere Änderungen am Zeugnis angeordnet, lehnte aber die Änderung der Funktionsbezeichnung ab.

Das Bundesgericht bestätigte nun diese Entscheidung. Es stützte sich dabei auf zahlreiche Dokumente aus dem Personalakt des Mannes, darunter sein ursprüngliches Pflichtenheft, Leistungsbeurteilungen und frühere Arbeitszeugnisse. All diese Unterlagen bezeichneten ihn durchgängig als "Systemspezialisten" und nicht als "Verantwortlichen". Dass er in einigen externen Dokumenten anders bezeichnet wurde, sei nicht maßgeblich. Auch die Tatsache, dass er zeitweise Praktikanten betreut hatte, mache ihn nicht zum Verantwortlichen mit Führungsfunktion.

Das Gericht wies auch den Vorwurf zurück, dass nicht genügend Beweise erhoben worden seien. Die Akten enthielten bereits ausreichend Dokumente, um die tatsächliche Funktion des Mannes zu beurteilen. Der 60-jährige Mann muss die Gerichtskosten von 1000 Franken selbst tragen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 26. January 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 1C_231/2025