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EPFL-Informatiker verliert Job nach Ablehnung angebotener Stelle
Ein EPFL-Mitarbeiter wurde nach einem als missbräuchlich eingestuften Kündigungsverfahren nicht wiedereingestellt. Er lehnte das angebotene Stellenprofil ab, was zur endgültigen Entlassung führte.

Ein 1965 geborener Informatiker arbeitete seit 2003 als Systemspezialist an der École polytechnique fédérale de Lausanne (EPFL). Nach längerer krankheitsbedingter Abwesenheit und einer Umstrukturierung der IT-Abteilung kündigte ihm die EPFL 2018, weil sie angeblich keinen passenden Arbeitsplatz mehr für ihn hatte.

Das Bundesverwaltungsgericht stufte diese Kündigung als missbräuchlich ein und verpflichtete die EPFL, den Mann wieder einzustellen oder ihm eine zumutbare Alternative anzubieten. Daraufhin bot die Hochschule ihm eine Stelle als Systemspezialist im Physikinstitut an, die laut Gericht seinem früheren Aufgabenprofil weitgehend entsprach.

Der Mitarbeiter akzeptierte das Angebot jedoch nur unter Bedingungen. Er forderte eine direkte Unterstellung unter den Institutsdirektor, ein Einzelbüro und zusätzliche Verantwortlichkeiten, die nicht im Stellenprofil enthalten waren. Die EPFL lehnte diese Forderungen ab und kündigte ihm erneut, nachdem er auf seinen Bedingungen beharrte.

Das Bundesgericht bestätigte nun, dass die EPFL berechtigt war, das Arbeitsverhältnis zu beenden, da der Mann ein zumutbares Stellenangebot abgelehnt hatte. Seine Behauptung, die Kündigung sei eine Vergeltungsmaßnahme gewesen, wurde mangels Beweisen zurückgewiesen. Auch sein Vorwurf der Befangenheit eines Kommissionsmitglieds im Beschwerdeverfahren wurde als unbegründet abgewiesen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 26. January 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 1C_232/2025