Symbolbild
Unternehmer müssen Schmiergeld zurückzahlen nach Bauprojektskandal
Drei Männer wurden vom Bundesgericht wegen Korruption bei Bauaufträgen einer kirchlichen Stiftung verurteilt. Sie müssen der geschädigten Stiftung insgesamt 80'000 Franken zurückerstatten.

Bei der Renovation eines Gebäudes der kirchlichen Stiftung D. in V. kam es zu einem ausgeklügelten Korruptionssystem. Der Hauptangeklagte A. war Vizepräsident des Stiftungsrats und Mitglied der Baukommission. Gemeinsam mit dem Unternehmer B. entwickelte er ein System, bei dem Aufträge an bestimmte Firmen vergeben wurden, wenn diese im Gegenzug 10% der Auftragssumme als verdeckte Provision zahlten.

A. nutzte seine Position in der Baukommission, um die Vergabeverfahren zu manipulieren. Er sorgte dafür, dass die Architekten bei den finalen Vergabegesprächen nicht anwesend waren und dass keine technischen Büros die Arbeiten kontrollierten. B. warb bei befreundeten Unternehmern, darunter C., für das System und versprach ihnen Aufträge gegen Zahlung der Provision.

Die Unternehmer unterzeichneten entsprechende "unwiderrufliche Geschäftsvereinbarungen". Zwischen Februar und Dezember 2017 flossen mindestens 87'000 Franken auf das Konto von B.s Firma, wovon 80'000 Franken an A. weitergeleitet wurden. Das Bundesgericht bestätigte die Verurteilungen wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung, Geldwäscherei und Privatbestechung.

Die Hauptargumente der Angeklagten, dass die Korruptionsvereinbarungen vor Inkrafttreten der neuen Strafnormen zur Privatbestechung am 1. Juli 2016 geschlossen wurden, ließ das Gericht nicht gelten. Entscheidend sei, dass die Schmiergeldzahlungen nach diesem Datum erfolgten. Auch das Argument, A. sei als unbezahlter Freiwilliger nicht strafbar, wurde zurückgewiesen, da seine Verantwortung bei einem Millionenprojekt ausschlaggebend sei, nicht die fehlende Vergütung.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 26. January 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 6B_824/2024