Mehrere Anwohner haben erfolglos gegen den Bau einer Mobilfunkantenne in Schaffhausen gekämpft. Das Bundesgericht hat ihre Beschwerde abgewiesen und damit die Baubewilligung bestätigt, die die Einwohnergemeinde Schaffhausen der Sunrise GmbH erteilt hatte. Die Anwohner hatten unter anderem Bedenken wegen der Strahlung und möglicher Gesundheitsgefahren geäußert.
Das Gericht stellte fest, dass alle gesetzlichen Grenzwerte für nichtionisierende Strahlung eingehalten werden. Die Richter verwiesen auf ihre bisherige Rechtsprechung, wonach das in der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) festgelegte Schutzkonzept verfassungs- und gesetzeskonform ist. Auch die technischen Berechnungen zur Strahlenbelastung wurden vom Bundesgericht als korrekt beurteilt, obwohl die Anwohner die Messverfahren angezweifelt hatten.
Die Beschwerdeführer hatten zudem kritisiert, dass keine alternativen Standorte für die Anlage geprüft wurden. Das Gericht wies jedoch darauf hin, dass eine solche Prüfung nur nötig ist, wenn es dafür eine gesetzliche Grundlage im kantonalen oder kommunalen Recht gibt – was hier nicht der Fall war. Auch die Befürchtung der Anwohner, ihre Grundstücke könnten durch die Mobilfunkanlage an Wert verlieren, ließ das Gericht nicht gelten. Die Beschwerde wurde abgewiesen und die Anwohner müssen die Gerichtskosten von 4000 Franken sowie eine Entschädigung an Sunrise in gleicher Höhe bezahlen.