Symbolbild
Grundstückbesitzer muss fünf neue Bäume pflanzen
Ein Mann hat ohne Erlaubnis Bäume auf seinem Grundstück gefällt und andere stark zurückgeschnitten. Das Bundesgericht bestätigt, dass er fünf einheimische Bäume als Ersatz pflanzen muss.

Ein Grundstückbesitzer in Echandens (VD) hatte im Februar 2023 die Erlaubnis beantragt, fünf Bäume auf seinem Grundstück zu fällen. Die Gemeinde genehmigte jedoch nur das Fällen eines kranken Baumes und verlangte als Ersatz die Pflanzung eines einheimischen Baumes. Die anderen Bäume waren gesund und durften nicht gefällt werden.

Trotz dieser Entscheidung fällte der Mann später ohne Erlaubnis zwei Bäume – eine rote Buche und eine Magnolie. Zudem beschädigte er durch unsachgemäßen Rückschnitt drei weitere Bäume so stark, dass sie laut Gemeinde nicht überleben würden. Ein Gemeindemitarbeiter dokumentierte die Schäden mit Fotos und bezeichnete die Arbeiten als "regelrechtes Massaker" durch unqualifizierte Personen.

Der Mann wurde vom Bezirkspräfekten zu einer Buße von 3.000 Franken verurteilt. Zusätzlich verlangte die Gemeinde von ihm, fünf einheimische Bäume mit einer Höhe von 3,5 Metern zu pflanzen. Als der Grundstückbesitzer stattdessen drei Mittelmeerkiefern pflanzte, lehnte die Gemeinde diese ab, da sie nicht auf der Liste der zugelassenen einheimischen Arten standen.

Das Bundesgericht bestätigte nun die Entscheidung der Vorinstanz. Es wies die Beschwerde des Mannes ab, der unter anderem bemängelt hatte, dass kein Gutachten zum Zustand der beschnittenen Bäume eingeholt worden war. Das Gericht stellte fest, dass der Mann selbst kein solches Gutachten beantragt hatte und die Gemeinde aufgrund der vorliegenden Fotos und Berichte entscheiden durfte. Der Mann muss nun fünf einheimische Bäume als Ersatz für die gefällten und stark beschädigten Bäume pflanzen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 26. January 2026 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 1C_320/2025