Ein Landwirt aus Hauteville im Kanton Freiburg hat sich vor Bundesgericht gegen die neue Kostenverteilung für einen Alpweg gewehrt – obwohl er dadurch eigentlich weniger zahlen muss als bisher. Der Unterhalt des Weges wird von einem Verband organisiert, der 1978 gegründet wurde. Weil ein neuer Wegabschnitt hinzukam, musste die Kostenverteilung unter den Mitgliedern neu geregelt werden.
Mit der neuen Regelung sinkt der Kostenanteil des Landwirts von rund 19,3 auf 12,9 Prozent. Dennoch kritisierte er die Berechnungsmethode als ungerecht. Er argumentierte, dass landwirtschaftliche Flächen im Vergleich zu Wohngebäuden zu stark belastet würden und dass die landwirtschaftliche Nutzfläche kein geeigneter Berechnungsfaktor sei. Zudem forderte er, dass die neue Kostenverteilung rückwirkend angewendet werden sollte.
Die zuständige kantonale Kommission wies seine Beschwerde ab. Das Bundesgericht bestätigte nun diesen Entscheid. Es betonte, dass die Behörden bei solchen lokalen Fragen einen erheblichen Ermessensspielraum haben. Die gewählte Berechnungsmethode, die verschiedene Faktoren wie landwirtschaftliche Eignung, forstwirtschaftliche Nutzung, Erschliessung und Art der nicht-landwirtschaftlichen Gebäude berücksichtigt, sei nicht willkürlich. Auch eine Ungleichbehandlung zwischen landwirtschaftlichen und nicht-landwirtschaftlichen Nutzern konnte das Gericht nicht erkennen.