Symbolbild
Versicherung erhält kein Geld von Dachdeckerfirma nach Wasserschaden
Eine Versicherung wollte von einer Dachdeckerfirma 110'000 Franken zurückholen, die sie für Schäden an einem Dach bezahlt hatte. Das Bundesgericht lehnte die Forderung ab.

Eine Versicherung forderte von einer Dachdeckerfirma rund 110'000 Franken zurück. Die Versicherung hatte diese Summe für ihre Kundin, eine Architekturfirma, bezahlt, nachdem diese wegen Mängeln an einem Hallendach zu Schadenersatz verurteilt worden war. Die Versicherung argumentierte, die Dachdeckerfirma sei hauptverantwortlich für die Mängel gewesen und müsse deshalb einen Teil der Kosten übernehmen.

Der Fall geht auf ein Bauprojekt zurück, bei dem die Architekturfirma die Planung und Bauleitung übernommen hatte, während die Dachdeckerfirma das Dach ausführte. Anfang 2015 wurde ein Wassereintritt festgestellt, der zu Schäden an der Akustikdecke führte. Die Bauherrin verklagte daraufhin sowohl die Architekten als auch die Dachdecker. Das Gericht verurteilte jedoch nur die Architekturfirma zu einer Zahlung von rund 117'000 Franken, weil diese die Arbeiten der Dachdecker nicht sorgfältig genug beaufsichtigt hatte.

Das Bundesgericht bestätigte nun die Entscheidung der Vorinstanz, dass die Versicherung keinen Regressanspruch gegen die Dachdeckerfirma hat. Entscheidend war, dass die Bauherrin die Mängel am Dach nicht rechtzeitig gerügt hatte, wodurch die Dachdeckerfirma von ihrer Haftung befreit wurde. Diese Haftungsbefreiung wirkt sich auch auf das Regressverhältnis aus. Das Gericht betonte, wer nicht für einen Schaden haftet, soll auch nicht über den Umweg des Regresses dafür einstehen müssen. Die Versicherung muss daher die gesamten Kosten selbst tragen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 26. January 2026 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 4A_212/2025