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Gericht ordnet Gutachten für Gewalttäter mit Suchtproblemen an
Ein Mann muss nach einem Angriff auf dem Bahnsteig erneut vor Gericht. Das Bundesgericht verlangt ein psychiatrisches Gutachten zur Abklärung seiner Schuldfähigkeit und möglichen Therapiebedürftigkeit.

Das Bundesgericht hat den Fall eines Mannes zurück an das Glarner Obergericht verwiesen. Der Mann hatte auf einem Bahnsteig einen anderen Mann mit Faustschlägen und Fusstritten attackiert, wodurch das Opfer einen Unterarmbruch und mehrere Beckenfrakturen erlitt. Das Obergericht hatte ihn wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 28 Monaten verurteilt und eine Landesverweisung angeordnet.

Das Bundesgericht hob den Schuldspruch wegen versuchter schwerer Körperverletzung auf. Gemäss den Richtern in Lausanne fehlen im Urteil wichtige Angaben, um beurteilen zu können, ob der Täter tatsächlich eine schwere Verletzung des Opfers in Kauf genommen hatte. Insbesondere sei unklar, wohin genau die Fusstritte erfolgten und wie heftig sie waren. Die Vorinstanz müsse nun genauer abklären, ob der Tatbestand der versuchten schweren Körperverletzung erfüllt ist oder ob es sich um eine einfache Körperverletzung handelt.

Zudem kritisierte das Bundesgericht, dass die Vorinstanz ohne psychiatrisches Gutachten über die Schuldfähigkeit und eine mögliche Suchtbehandlung des Täters entschieden hatte. Der Mann leidet seit Jahren an einer Alkohol- und Drogenabhängigkeit, was nach Ansicht des Bundesgerichts ernsthafte Zweifel an seiner Schuldfähigkeit hervorrufen kann. Das Obergericht muss nun ein forensisch-psychiatrisches Gutachten einholen, das sich zur Einsichts- und Steuerungsfähigkeit des Mannes, zur Rückfallgefahr sowie zu Notwendigkeit und Erfolgsaussichten einer Behandlung äussert.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 26. January 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 6B_562/2024