Die Firma D. SA hatte 2020 eine Baubewilligung für eine Kiesgrube in Botterens im Kanton Freiburg beantragt. Nach einem längeren Verfahren erteilte der Oberamtmann des Greyerzbezirks im August 2023 die Bewilligung. Mehrere Anwohner der Gemeinde hatten gegen das Projekt Einsprache erhoben und nach deren Abweisung Beschwerde beim Kantonsgericht eingereicht, das diese ebenfalls abwies.
Die Anwohner zogen den Fall weiter ans Bundesgericht. Sie argumentierten unter anderem, dass die Begründung des Oberamtmanns unzureichend sei und dass die Sicherheit für Straßenbenutzer nicht gewährleistet wäre. Zudem bemängelten sie, dass die Schutzwand die Wanderung von Wildtieren verhindere und dass die Lärmschutzmaßnahmen ungenügend seien.
Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab. Es stellte fest, dass die Begründung des Oberamtmanns ausreichend war und die Anwohner ihre Beschwerde in voller Kenntnis der Sachlage einreichen konnten. Die Richter betonten, dass die Sicherheitsfragen und Umweltaspekte bereits von den kantonalen Behörden ausreichend geprüft wurden. Eine vom Bundesamt für Umwelt durchgeführte Untersuchung bestätigte zudem, dass das Projekt die Umweltschutzvorschriften einhält.
Die Beschwerdeführer müssen die Gerichtskosten von 6.000 Franken tragen und der Firma D. SA eine Entschädigung von 4.000 Franken bezahlen. Mit diesem Urteil ist der Weg frei für die Realisierung der Kiesgrube in Botterens, die gemäß dem 2019 genehmigten Ortsplan in einer dafür vorgesehenen Zone liegt.