Die Gemeinde Serravalle im Tessin ist mit ihrem Versuch gescheitert, mehrere hochgelegene Alpgebiete in den kantonalen Nutzungsplan für schützenswerte Landschaften mit Bauten (PUC-PEIP) aufnehmen zu lassen. Der Plan ermöglicht es, traditionelle Rustici ausserhalb der Bauzonen zu erhalten und umzunutzen, etwa zu Ferienhäusern.
Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Gemeinde abgewiesen und bestätigt, dass die Alpen Quarnèi, Urbel, Giumello, Piotta und Pulgabi zu Recht vom Schutzplan ausgeschlossen wurden. Bei den ersten vier Alpen stellte das Gericht fest, dass sie wesentliche Grundkriterien nicht erfüllen: Sie liegen über 2'000 Meter Höhe und damit oberhalb der Waldgrenze. Dadurch fehlt das für den Schutzplan entscheidende Merkmal des Wechsels zwischen Wald und offenen Flächen, das typisch für die traditionelle Tessiner Kulturlandschaft ist. Zudem sind viele der Gebäude bereits verfallen.
Bei der Alpe Pulgabi, die auf 1'611 Metern liegt, entsprachen die bestehenden Bauten und Aussenanlagen nicht den Anforderungen des Schutzplans. Die Richter bemängelten insbesondere Pflasterungen, Stützmauern, Zäune, Tische und Überdachungen, die nicht mit den Zielen des Schutzplans vereinbar seien. Die Gemeinde konnte nicht nachweisen, dass die kantonalen Behörden die Situation falsch beurteilt hätten.
Das Bundesgericht betonte, dass der PUC-PEIP nur Landschaften schützt, deren historisch-ländlicher Charakter noch gut erkennbar ist. Die blosse Existenz alter Gebäude reicht nicht aus - sie müssen Teil einer schützenswerten Einheit mit der umgebenden Landschaft bilden. Der Plan verfüge nicht über die nötigen Instrumente, um bereits beeinträchtigte Landschaften wiederherzustellen.