Symbolbild
Mann scheitert mit erneutem Gesuch an Bundesgericht
Ein Mann hat zum wiederholten Mal ein Gesuch beim Bundesgericht eingereicht. Die Richter traten darauf nicht ein, weil es nicht ausreichend begründet war.

Ein hartnäckiger Gesuchsteller ist mit seinem erneuten Revisionsgesuch beim Bundesgericht gescheitert. Die Richter entschieden, auf sein Gesuch vom 13. November 2025 nicht einzutreten, da es nicht ausreichend begründet war. Der Mann hatte versucht, ein früheres Urteil des Bundesgerichts vom 16. Oktober 2025 anzufechten.

Dem Gesuchsteller waren die Anforderungen an ein solches Gesuch aus seinen zahlreichen früheren Eingaben bestens bekannt. Allein im Jahr 2025 hatte er mindestens fünf ähnliche Gesuche eingereicht. Obwohl er sich auf gesetzliche Revisionsgründe berief, legte er nicht überzeugend dar, warum diese in seinem Fall vorliegen sollten.

Das Gericht wies auch sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ab, da sein Anliegen von vornherein aussichtslos erschien. Die Gerichtskosten von 1'000 Franken wurden dem Mann auferlegt. Das Bundesgericht machte den Gesuchsteller zudem darauf aufmerksam, dass künftige Eingaben im gleichen Stil ohne Antwort abgelegt würden und keine weiteren Revisionsverfahren mehr eröffnet würden. Die Richter stellten fest, dass seine Anträge "offensichtlich querulatorische Züge" aufweisen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 26. January 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 4F_53/2025