Ein Rentner aus Graubünden muss der AHV-Ausgleichskasse über 12'000 Franken zurückzahlen, weil er nach seiner Scheidung zu hohe Rentenleistungen erhalten hat. Das Bundesgericht hat eine entsprechende Entscheidung des Bündner Obergerichts bestätigt. Der Mann hatte die Ausgleichskasse nicht über seine Scheidung im Januar 2018 informiert, obwohl er dazu verpflichtet gewesen wäre.
Die Ausgleichskasse erfuhr erst Anfang 2022 durch eine Nachfrage des Betreibungsamtes von der Scheidung. Daraufhin musste sie die sogenannte Einkommensteilung (Splitting) durchführen – ein Verfahren, bei dem die während der Ehe erzielten Einkommen beider Partner hälftig geteilt werden. Dadurch sank das für die Rentenberechnung massgebende Einkommen des Mannes von rund 77'500 auf etwa 67'400 Franken, was zu einer niedrigeren Alters- und Kinderrente führte.
Der Rentner versuchte, sich gegen die Rückforderung zu wehren, indem er unter anderem behauptete, die Scheidung rechtzeitig gemeldet zu haben und dass Einkommen seiner Ex-Frau nicht korrekt berücksichtigt worden seien. Das Bundesgericht wies diese Einwände jedoch zurück. Es stellte fest, dass die Berechnung der Ausgleichskasse korrekt war und die Rückforderung innerhalb der gesetzlichen Fristen erfolgte.
Das Gericht wies den Rentner darauf hin, dass er ein Gesuch um Erlass der Rückforderung stellen kann, sobald über die Rückzahlung rechtskräftig entschieden ist – falls die Rückerstattung für ihn eine grosse Härte bedeuten würde und er die Leistungen in gutem Glauben bezogen hat.