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Frau scheitert mit Vergewaltigungsvorwürfen gegen Ex-Ehemann
Eine Frau warf ihrem Ex-Mann drei Vergewaltigungen vor. Das Bundesgericht bestätigt nun das Urteil der Vorinstanz, die die Anschuldigungen als unglaubwürdig einstufte.

Eine Chinesin und ihr Schweizer Ehemann heirateten 2018 und lebten mit ihrem Sohn aus erster Ehe in Bussigny. Schon bald kam es zu Streitigkeiten, vor allem wegen finanzieller Angelegenheiten im gemeinsamen Unternehmen. Anfang 2020 trennte sich das Paar.

Im Februar 2020 zeigte die Frau ihren Mann wegen mehrerer Vergewaltigungen an. Sie behauptete, er habe sie im Februar 2019 in einem Hotelzimmer in Mailand, im Oktober 2019 in einem Hotel in Dijon und im Januar 2020 in der gemeinsamen Wohnung vergewaltigt. Der Mann bestritt alle Vorwürfe vehement und legte Beweise vor, dass er zum Zeitpunkt der angeblichen Vergewaltigung im Januar 2020 als Uber-Fahrer unterwegs war.

Das Waadtländer Kantonsgericht stufte die Aussagen der Frau als unglaubwürdig ein. Besonders die dritte Anschuldigung konnte durch den Fahrtenschreiber des Mannes widerlegt werden. Auch die anderen Vorwürfe erschienen den Richtern nicht plausibel: Bei den angeblichen Vorfällen in den Hotelzimmern hätte der Sohn, der sich im selben Raum befand, etwas bemerken müssen. Zudem hatte die Frau in ärztlichen Untersuchungen nur von einem Vorfall berichtet und nach den angeblichen Taten liebevolle Nachrichten an ihren Mann geschickt.

Das Bundesgericht bestätigt nun diese Einschätzung. Die Richter sehen keinen Grund, an der Beweiswürdigung der Vorinstanz zu zweifeln. Die Beschwerde der Frau wird abgewiesen und sie muss die Gerichtskosten tragen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 26. January 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 7B_66/2023