Ein Mann hatte einen Entscheid des Berner Obergerichts vom 22. Oktober 2025 nicht akzeptieren wollen und dagegen Beschwerde eingelegt. In seiner Eingabe vom 13. November 2025 erklärte er, er "lehne den Entscheid ab". Das Obergericht leitete diese Eingabe an das Bundesgericht weiter, da dieses für solche Beschwerden zuständig ist.
Das Bundesgericht forderte den Mann daraufhin auf, bis zum 16. Januar 2026 einen Kostenvorschuss von 800 Franken zu bezahlen. Statt das Geld zu überweisen, antwortete der Mann jedoch am 24. Dezember 2025, dass ihm "diese Angelegenheit zu blöd" sei und er "Besseres zu tun" habe. Er kündigte an, die streitige Forderung einfach zu bezahlen.
Das Bundesgericht wertete diese Mitteilung als Rückzug der Beschwerde und schrieb das Verfahren ab. Auf die Erhebung von Gerichtskosten verzichtete das Gericht unter den gegebenen Umständen. Der Gegenpartei wurde keine Entschädigung zugesprochen, da ihr durch das kurze Verfahren keine entschädigungspflichtigen Kosten entstanden waren.