Symbolbild
Marokkanerin darf in der Schweiz bleiben nach Wiederaufnahme der Ehe
Eine Marokkanerin erhält ihre Aufenthaltsbewilligung zurück, nachdem sie die Beziehung mit ihrem Schweizer Ehemann wieder aufgenommen hat. Das Bundesgericht stellt das Verfahren ein.

Eine 1984 geborene Marokkanerin kam im November 2022 in die Schweiz und heiratete kurz darauf einen Schweizer Staatsbürger. Aufgrund dieser Ehe erhielt sie eine Aufenthaltsbewilligung. Die Beziehung geriet jedoch in eine Krise, und der Ehemann reichte im Oktober 2023 einen Antrag auf Ungültigkeitserklärung der Ehe, hilfsweise auf Scheidung ein. Im Mai 2024 erklärte er, dass es keine Chance auf eine Wiedervereinigung des Paares gebe.

Das Migrationsamt des Kantons Neuenburg verweigerte daraufhin im Juni 2024 die Verlängerung ihrer Aufenthaltsbewilligung und ordnete ihre Ausreise an. Diese Entscheidung wurde vom kantonalen Departement für Beschäftigung und sozialen Zusammenhalt im Februar 2025 bestätigt. Die Frau legte beim Kantonsgericht Neuenburg Beschwerde ein, die im Oktober 2025 abgewiesen wurde, obwohl ihr Mann inzwischen seinen Antrag auf Ungültigkeitserklärung der Ehe zurückgezogen hatte.

Die Situation änderte sich jedoch grundlegend, als das Migrationsamt am 4. November 2025 von der Gemeinde die Information erhielt, dass die Frau wieder offiziell mit ihrem Ehemann zusammenwohnte. Daraufhin verlängerte das Migrationsamt am 27. November 2025 ihre Aufenthaltsbewilligung. Da die Marokkanerin somit bereits ihr Aufenthaltsrecht zurückerhalten hatte, stellte das Bundesgericht das laufende Verfahren ein. Die Frau hatte nach eigenen Angaben bereits seit März 2025 wieder mit ihrem Mann zusammengelebt, dies aber den Behörden nicht sofort gemeldet, wie es das Gesetz verlangt hätte.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 26. January 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 2C_644/2025