Die Gemeinde Quinto hatte beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) einen Antrag gestellt, den ehemaligen Militärflugplatz in Ambrì in einen zivilen Flugplatz umzuwandeln und einen neuen Helikopterhangar zu bauen. Das BAZL genehmigte dieses Vorhaben. Ein Anwohner legte gegen diese Entscheidung Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein, welches diese jedoch am 23. Juni 2025 abwies.
Daraufhin wandte sich der Mann am 31. Juli 2025 an das Bundesgericht und verlangte die Aufhebung sowohl des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts als auch der ursprünglichen Genehmigung des BAZL. Das Bundesgericht forderte ihn auf, einen Kostenvorschuss von 4.000 Franken zu bezahlen. Als der Mann dies nicht tat, beantragte er stattdessen die unentgeltliche Rechtspflege.
Das Bundesgericht lehnte den Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege am 28. November 2025 ab. Insbesondere bemängelte das Gericht, dass der Beschwerdeführer keine Bankunterlagen vorgelegt hatte, die belegen würden, dass er seine Immobilien nicht belasten könne, um den Kostenvorschuss zu bezahlen. Auch nach einer letzten Frist bis zum 16. Dezember 2025 zahlte der Mann den Vorschuss nicht ein.
Das Bundesgericht trat deshalb auf die Beschwerde nicht ein. Gemäß Bundesgerichtsgesetz muss ein Beschwerdeführer den verlangten Kostenvorschuss bezahlen, ansonsten wird auf sein Rechtsmittel nicht eingetreten. Auf eine Erhebung von Gerichtskosten wurde in diesem Fall ausnahmsweise verzichtet.