This Bürge hatte gegen die Ergebnisse der St. Galler Stadtparlamentswahlen vom September 2024 Beschwerde eingelegt. Er kritisierte die vom Kanton verwendete Methode zur Sitzverteilung bei Proporzwahlen (Hagenbach-Bischoff-Methode) als verfassungswidrig. Nach seiner Auffassung hätte die alternative Berechnungsmethode "Sainte-Laguë" zu einer gerechteren Verteilung der 63 Parlamentssitze geführt.
Der Stimmbürger argumentierte, bei Anwendung der von ihm bevorzugten Methode wären mehrere Mandate anders verteilt worden. So hätte beispielsweise die SP je einen Sitz an die JUSO und die Liste "Aufrecht" abgeben müssen. Auch die Mitte und die GLP hätten je einen Sitz an kleinere Listen verloren. Diese Umverteilung sei notwendig, um den verfassungsmäßigen Anspruch auf gleiche demokratische Rechte zu wahren.
Das Bundesgericht wies die Beschwerde jedoch ab. Es bemängelte, dass Bürge sich nicht ausreichend mit den Argumenten des Verwaltungsgerichts auseinandergesetzt hatte. Dieses hatte zuvor ausführlich begründet, warum die in St. Gallen angewandte Berechnungsmethode verfassungskonform sei. Das höchste Gericht sah keine Anhaltspunkte für eine Verletzung der politischen Rechte und bestätigte damit die Gültigkeit der Stadtparlamentswahlen für die Amtsperiode 2025-2028.