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Vater muss weiterhin Unterhalt für Tochter zahlen
Ein Vater wollte seine Unterhaltszahlungen für die Tochter einstellen, da er angeblich kein Einkommen mehr erzielen könne. Das Bundesgericht weist seinen Antrag ab.

Der Fall betrifft einen Vater, der seit 2018 durch eine gerichtliche Verfügung verpflichtet war, seiner Ehefrau Unterhaltszahlungen für die gemeinsame Tochter zu leisten. Im Jahr 2023 beantragte der Mann eine Änderung dieser Maßnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft mit dem Ziel, die Unterhaltszahlungen einzustellen.

Das Bezirksgericht Lugano gab seinem Antrag zunächst statt und hob die Unterhaltspflicht rückwirkend zum 1. Januar 2023 auf. Die Begründung lautete, dass die Voraussetzungen für die Anrechnung eines hypothetischen Einkommens nicht mehr gegeben seien. Die Ehefrau legte gegen diese Entscheidung Berufung ein.

Das Berufungsgericht des Kantons Tessin hob die Entscheidung des Bezirksgerichts auf und wies den Antrag des Vaters ab. Nach Ansicht des Berufungsgerichts hatte der Mann nicht glaubhaft machen können, dass es ihm unmöglich sei, das ihm zuvor zugerechnete hypothetische Einkommen von 5.900 Franken zu erzielen.

Der Vater legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein, die jedoch abgewiesen wurde. Das Bundesgericht befand, dass die Beschwerde die strengen Anforderungen an die Begründung nicht erfüllte. Der Mann hatte seine Argumente nur in Form einfacher Notizen vorgebracht und sich auf die bloße Nennung von Verfassungsartikeln beschränkt, ohne sich ernsthaft mit den detaillierten Erwägungen des angefochtenen Urteils auseinanderzusetzen. Zudem stützte er sich teilweise auf neue Tatsachen, ohne deren Zulässigkeit nachzuweisen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 26. January 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 5A_1097/2025