Der Genfer Staatsrat hat am 18. Juni 2025 den Abschuss von Hirschen in den Wäldern von Versoix und Collex-Bossy für den Zeitraum vom 1. November 2025 bis 31. Januar 2026 genehmigt. Gegen diesen Beschluss reichten ein Tierschutzverein, dessen Präsident sowie 20 weitere Personen Beschwerde ein und verlangten, dass der Abschuss bis zum Entscheid über ihre Beschwerde ausgesetzt wird.
Das Genfer Verwaltungsgericht lehnte dieses Gesuch um aufschiebende Wirkung ab. Die Tierschützer zogen den Fall weiter ans Bundesgericht, wo sie argumentierten, der sofortige Abschuss würde einen irreparablen Schaden verursachen und ihre Beschwerde gegenstandslos machen. Zudem befürchteten einige Beschwerdeführer, die in der Nähe der Abschussgebiete wohnen, Gefahren durch "verirrte Kugeln".
Das Bundesgericht bestätigt nun die Entscheidung der Vorinstanz. Es sieht ein überwiegendes öffentliches Interesse an der sofortigen Regulierung des Hirschbestands, um Schäden an Wald und Kulturen zu verhindern sowie das Unfallrisiko auf Straßen zu verringern. Die Abschüsse gefährden nicht den Fortbestand der Hirschpopulation in der Region. Zudem erfolgen die Abschüsse nachts mit speziellen technischen Mitteln durch erfahrene Wildhüter, wodurch das Risiko für Anwohner minimal ist.
Das Gericht betont, dass der sofortige Vollzug der Abschusserlaubnis zwar für die betroffenen Tiere irreversibel ist, dies aber nicht bedeutet, dass die Beschwerde gegen den Abschussbeschluss gegenstandslos wird. Die Tierschützer können ihre Beschwerde weiterverfolgen, auch wenn die Abschüsse bereits stattfinden.