Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Sperrung des Bankkontos einer Frau rechtmäßig ist. Die Betroffene soll ihr Konto ihrem Freund zur Verfügung gestellt haben, der damit Gelder aus mutmaßlichen Betrugsfällen im Zusammenhang mit Covid-19-Erwerbsersatzleistungen weitergeleitet hat.
Die Ermittlungen begannen aufgrund einer Strafanzeige einer Ausgleichskasse, die einen Schaden von mehr als 2,7 Millionen Franken geltend machte. Der Freund der Frau und sein Cousin sollen falsche Dokumente erstellt haben, um Dritten unrechtmäßig Covid-Leistungen zu verschaffen. Als Gegenleistung hätten sie Provisionen von über 250.000 Franken erhalten.
Die Frau behauptete, nichts von den illegalen Aktivitäten ihres Freundes gewusst zu haben. Sie gab jedoch zu, auf seine Bitte hin Geld unbekannter Herkunft auf ihrem Konto empfangen und ihm später Bargeld übergeben zu haben. Laut den Ermittlungen hat sie mindestens 90.587 Franken erhalten und 135.000 Franken weitergeleitet.
Das Bundesgericht wies das Argument der Frau zurück, sie könne nicht von einer Beschlagnahme betroffen sein, da sie keinen Gewinn erzielt habe. Bei Geldwäsche können die gewaschenen Gelder vollständig beschlagnahmt werden, unabhängig davon, ob die Person selbst einen finanziellen Vorteil erlangt hat. Da die Ermittlungen noch laufen und die Herkunft und der Verbleib aller Gelder noch nicht vollständig geklärt sind, bleibt die Kontosperre bestehen.